Euthanasie I: Approbierte Mörder im Arztkittel – Geistig Behinderte wurden durch Gas, mit Morphium, Barbituraten und durch Hunger umgebracht

Geistig behinderte Menschen betreut und dann getötet

Von Wolf Stegemann

Euthanasie! Ein Wort, hinter dem ein Thema steckt, dem man sich nur vorsichtig oder auch widerwillig nähert, wenn überhaupt. Im Dritten Reich verbarg sich dahinter ein rassenhygienisches Tötungsprogramm. Das Wort stammt aus dem Griechischen und bedeutet „schöner Tod“ oder „leichter Tod“. Die Nationalsozialisten machten daraus den „Gnadentod“, als ob diese zwischen 1939 und 1945 von Staats wegen angeordneten Morde an rund 260.000 Deutschen aus Gnade geschehen wären. Nach Kriegbeginn im September 1939 unterzeichnete Hitler den so genannten „Euthanasie“-Erlass. Demzufolge konnte nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischer Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden. De facto war das ein Freibrief für Mord „unter den Augen einer staatlichen Behörde“ (Götz Aly).

Eine solche Behörde richteten die Nazis 1939 mit der „Zentraldienststelle T4“ ein, benannt nach ihrer Adresse in der Berliner Tiergartenstraße 4. Es handelte sich, typisch für das Vorgehen der NS-Regierung, um einen relativ kleinen Apparat, der im wesentlichen die Koordinierung der Arbeit verschiedener Ministerien, Ämter und Dienststellen zu besorgen hatte, um zunächst das Procedere des Tötens zu klären, und anschließend mit Hilfe von Tausenden willigen Vollstreckern wie Ärzten, Kranken- und Kinderschwestern den „Vollzug“ durch Vergasung oder anderer Tötungen zu organisieren. Die Dienststelle richtete in rascher Folge drei Organisationen ein, die sich mit der Durchführung der Tötungen zu befassen hatten: Die Auswahl „geeigneter Patienten“ übernahm die „Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten“, den Transport von den bisherigen Unterbringungsheimen in die Euthanasie-Anstalten besorgte die „Gemeinnützige Krankentransport GmbH“ und die Tötung der Patienten lag in den Händen der „Gemeinnützigen Stiftung für Anstaltspflege“.

Der so genannte „Gnadentod“ war ein furchtbares Verbrechen

Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses

Unter dem Mäntelchen einer geheuchelten medizinischen Fürsorge weiter Teile der deutschen Ärzteschaft in oft karitativen Einrichtungen der Kirchen war der „Gnadentod“ ein furchtbares Verbrechen, das von Angehörigen der Opfer bis heute meist schamhaft verschwiegen wird, weil es um Kinder, Brüder, Schwestern und Verwandten ging, die schwer geistig und körperlich behindert waren. Von der Ausgrenzung bis zum Mord führte auch ein Weg der Sprache. „Idiotenpflege“ in Anstalten, Heim für „Idioten und Schwachsinnige“ über die Charakterisierung dieser Menschen als Geisteskranke, deren Leben als „lebensunwert“ eingestuft und somit den rassehygienischen Vorstellungen der Nazis nicht entsprachen, wurden der Vernichtung zugeführt. Dieser „Gnadentod“ war trotz des Versuchs der Verschleierung in der Bevölkerung ein „offenes Geheimnis“.

In der Bevölkerung regten sich Unmut und Proteste

In sechs Tötungsanstalten im Reich wurde das Euthanasie-Programm durchgeführt. Eine davon war Hadamar bei Limburg an der Lahn, die im Januar 1941 die Aufgaben der inzwischen geschlossenen Anstalt Grafeneck übernahm und die Tarnbezeichnung „Anstalt E“ erhielt. Erhaltene Unterlagen bezeugen den Tod von 10.072 Menschen bis August 1941 in Hadamar. Ein Jahr später wurden noch einmal über 4.400 Menschen Opfer durch überdosierte Medikation. Unter den Opfern in Hadamar gehörten auch die Patienten der Holsterhausener Anstalt für Epileptiker und Schwachsinnige der Barmherzigen Brüder von Montabaur, Maria Lindenhof, die 1936 von den Nationalsozialisten nach einem Propagandaprozess vor dem Landgericht Essen aufgelöst worden war.

Transport mit den Bussen in die Todesanstalten

In Bayern befand sich zwar keine der sechs zentralen Tötungsanstalten, aber dorthin wurden in der ersten Phase – von Januar 1940 bis August 1941 – Patienten aus Heilanstalten deportiert. In Oberbayern war die Drehscheibe der „Aktion T4“-Transporte das Institut Eglfing-Haar. Dessen Direktor Hermann Pfannmüller, Gutachter für die Berliner „T4“-Zentrale, ließ etwa 900 Patienten in die Tötungsanstalten Grafeneck in der Schwäbischen Alb, bzw. nach Hartheim bei Linz schicken. Der Historiker H. Schmid schreibt in seinem im Verlag der Evangelisch-Lutherischen Kirche erschienenen Buch „Wetterleuchten“:

 „Das Ausbleiben kirchlicher Proteste gegen die Euthanasie in Bayern dürfte der Furcht vor Maßnahmen der Gestapo, der drohenden Beschlagnahmung der Neuendettelsauer Pflegeanstalten durch die Nationalsozialisten, der partiellen Zustimmung der Anstaltsleitung zu Eugenik und Euthanasie sowie der Bitte von Bodelschwinghs, seine Verhandlungen nicht durch Proteste zu gefährden, geschuldet gewesen sein. Es war dann aber gerade der öffentliche Protest des katholischen Münsteraner Bischofs Clemens August Graf von Galen (1878–1946), der von der Kanzel herab die Euthanasie als Mord bezeichnete, was Hitler dann dazu veranlasste, die T4-Aktion 1941 offiziell zu stoppen – inoffiziell wurde sie allerdings als ,wilde Euthanasie’ fortgesetzt.“

Probelauf für das industrielle Töten in den Konzentrationslagern

NS-Euthanasie-Propaganda-Plakat

Das Töten in den Anstalten hörte also nicht auf. Zum Beispiel brachte das bayerische Innenministerium einen Hunger-Erlass heraus. „Den nicht arbeitenden Patienten, die ehedem in die Vernichtungsanstalten gekommen wären, wurde eine Diät aus im Wasser gekochten Kohlstrünken und Kartoffelresten verordnet, die so kalkuliert war, dass die Menschen nach drei, vier Monaten an den Folgen ihrer Schwächung sterben mussten. Diese Hungerkost wurde in unterschiedlicher Weise in bayerischen Kliniken eingeführt“ (H. Schmid). In der Anstalt Eglfing-Haar unter Leitung des Direktors Hermann Pfannmüller wurden zwei Hunger-Häuser eingerichtet. An den Eintragungen in den Gewichtslisten kann man verfolgen, wie schnell die Menschen verhungerten. Ihr Gewicht nahm Woche für Woche rapide ab. Am Ende stand in den Akten: Exitus wegen Lungenentzündung oder Ähnliches.

Es soll mehr als 70 „Kinderfachabteilungen“ gegeben haben, in denen behinderte und angeblich oder tatsächlich unheilbare Kinder von Ärzten und Schwestern gegen jede medizinische Ethik entweder aktiv mit Spritzen (Morphium und Barbituraten) ermordet oder durch Unterlassung umgebracht wurden. Meist verhungerten oder verdursteten die kleinen Patienten. Vermutlich sind im Dritten Reich auf diese Weise 10.000 Kinder bis zu 16 Jahren ermordet worden. Andere Quellen geben 5.000 Kinder an. Historiker bewerten die Aktion „Vernichtung unwerten Lebens“ als Probelauf für die systematische und industrielle Ermordung in den Konzentrationslagern. Ärzte mit Erfahrung wurden dort eingesetzt.

Prozess gegen Euthansie-Ärzte und Schwester in Dresden 1947

Strafrechtliche Ahndung in den ersten Jahren nach dem Krieg

Für die Strafverfolgung der Täter und Verantwortlichen der Kinder-„Euthanasie“ gilt die Erkenntnis, dass nur ein kleiner Teil angeklagt und ein noch kleinerer Teil zu Strafen verurteilt wurde. Ein ganz erheblicher Teil der Betroffenen konnte nach 1945 ungebrochen weiter berufstätig sein. Wer nicht gleich in den ersten Nachkriegsjahren belangt wurde, hatte gute Chancen straffrei auszugehen. Ein gesellschaftliches Umdenken und eine revidierte Bewertung der nationalsozialistischen Unrechtsmaßnahmen, beginnend in den 1980er-Jahren, führten zu einer späten Forcierung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren. Aufgrund des großen zeitlichen Abstandes hatten diese Anstrengungen in aller Regel keine nennenswerten Konsequenzen mehr für die damals noch lebenden Verantwortlichen. Folgende alphabetisch geordnete Namen von Verantwortlichen sind lediglich der Eisberg der vielen Protagonisten der NS-Euthansie:

Euthanasie-Chef Philipp Bouhler

Philipp Bouhler, Chef der Kanzlei des Führers, von Hitler schriftlich mit der Durchführung des „Euthanasie“-Programms beauftragt; Suizid am 10. Mai 1945 in Fischhausen bei Zell am See.
Viktor Brack, Leiter des Hauptamtes II der Kanzlei des Führers, im Nürnberger Ärzteprozess mit Urteil vom 20. August 1947 zum Tode verurteilt und am 2. Juni 1948 in Landsberg am Lech gehängt.
Werner Blankenburg, Leiter des Amtes IIa der Kanzlei des Führers, Vertreter Bracks nach dem Krieg mit Falschnamen in Stuttgart untergetaucht.
Karl Brandt,
Generalkommissar für das Sanitäts- und Gesundheitswesen, von Hitler schriftlich mit der Durchführung des „Euthanasie“-Programms beauftragt; im Nürnberger Ärzteprozess mit Urteil vom 20. August 1947 zum Tode verurteilt und am 2. Juni 1948 in Landsberg am Lech gehängt.
Leonardo Conti, Reichsgesundheitsführer; Suizid am 6. Oktober 1945 im Nürnberger Kriegsverbrechergefängnis.

Euthansie-Leiter Viktor Brack

Herbert Linden, Ministerialrat in der Abteilung IV des Reichsministeriums des Innern, Reichsbeauftragter für die Heil- und Pflegeanstalten, T4-Obergutachter; Suizid am 27. April 1945 in Berlin.
Werner Catel, Direktor der Universitätskinderklinik Leipzig, „Reichsausschuss“-Gutachter, als „unbelastet“ entnazifiziert; keine Strafverfolgung.
Ernst Wentzler, Direktor der privaten Kinderklinik in Berlin-Frohnau, „Reichsausschuss“-Gutachter; nach Ermittlungsverfahren am 19. April 1949 durch das Landgericht Hamburg außer Verfolgung gesetzt, keine weitere Strafverfolgung.
Carl Schneider, Direktor der Psychiatrischen Universitätsklinik Heidelberg; Suizid am 11. Dezember 1946 während der U-Haft in Frankfurt am Main.
Hermann Paul Nitsche, Direktor der Heil- und Pflegeanstalt Leipzig-Dösen, Obergutachter und medizinischer Leiter der „Aktion T4“; mit Urteil des Landgerichts Dresden vom 7. Juli 1947 wegen Mordes zum Tode verurteilt und am 25. März 1948 in Dresden durch das Fallbeil hingerichtet.
Hellmuth Unger, Angehöriger des Gremiums zur Initiierung der Kinder-Euthanasie; keine Strafverfolgung

Der Nürnberger Ärzteprozess 1946/47 und seine Folgen

Angeklagt im Ärzte-Prozess Nürnberg: Karl Brandt

In der NS-Zeit hat mancher und kurz nach dem Ende des NS-Regimes jeder, der es wollte, vom Grauen wissen können (Götz Aly: „Die Belasteten…“). So verbreitete der Psychiater und Medizinhistoriker Werner Leibbrand schon 1946 den schmalen Sammelband „Um die Menschenrechte der Geisteskranken“. Auch erste Deutungsversuche erschienen, etwa 1947 aus der Feder des Mediziners Viktor von Weizsäcker im Jahrbuch „Die Psyche“. 1948 legte die Ärztin Alice Gräfin von Platen-Hallermund ihre Abhandlung über „Die Ermordung der Geisteskranken in Deutschland“ vor – die Schrift basierte auf ihrer Beobachtung des Nürnberger Ärzteprozesses.

Vor dem vom 9. Dezember 1946 bis 19. Juli 1947 tagenden Gericht hatten sich 20 Militärärzte und drei hohe Beamte zu verantworten. Ihnen wurden schwere Verstöße gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vorgeworfen. Dazu gehörten die „Euthanasie“ sowie Menschenversuche zu Unterdruck, Unterkühlung, Impfstoffen (Fleckfieber) und Knochentransplantationen. Das Verfahren war der erste der zwölf großen Prozesse, die im Nachgang zum internationalen Prozess gegen die „Hauptkriegsverbrecher“ bis 1949 vor dem Militärgerichtshof der USA in Nürnberg stattfanden. Sieben der Angeklagten wurden am 20. August 1947 zum Tode verurteilt, darunter Karl Brandt, vormals Reichskommissar für das Sanitäts- und Gesundheitswesen und Begleitarzt Hitlers. Neun Angeklagte erhielten Haftstrafen, sieben wurden freigesprochen. Für das internationale Recht bedeutsam wurde der von den Richtern entwickelte „Nürnberger Kodex“, eine medizinethische Richtlinie, die vor allem als Antwort auf die NS-Humanexperimente zu verstehen ist.

Siehe auch:
1) Euthanasie II: Erfassung der geistig behinderten Kinder, ihre „Begutachtung“ und anschließende Tötung

2) Euthanasie III: Das Schicksal eines jungen behinderten Mädchens aus Hervest-Dorsten
„Jetzt reicht’s mir mit dem blöden Balg!“

3) Euthanasie IV: Landesheilanstalt Hadamar

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Quellen: H. Schmid „Wetterleuchten“, Verlag der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. – Alan Posener „Wie Eltern ihre Kinder in den Tod schickten“ in „Die Welt“ vom 13.März 2013. – Götz Aly „T4 1939–1945. Die Euthanasie-Zentrale in der Tiergartenstraße 4.“ Edition Hentrich, Berlin 1989. – Ders. „Die Belasteten: Euthanasie 1939 – 1945. Eine Gesellschaftsgeschichte“, S. Fischer 2013. – Ders. Götz Aly, Angelika Ebbinghaus, Matthias Hamann, Friedemann Pfäfflin, Gerd Preissler (Hrsg.): Aussonderung und Tod. Die klinische Hinrichtung der Unbrauchbaren. Berlin 1985. Wikipedia, Online-Enzyklopädie (Euthanasie), Aufruf 2015). – Wikipedia Commons (Aufruf 2015). – Ralf Forsbach „Abwehren, Verschweigen, Aufklären. Der Umgang mit den NS-Medizinverbrechen seit 1945“ in: Zeitgeschichte-online, Dezember 2013.
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