Flucht vor der Geschichte – Täter erklärten sich zu Verführten, Mitläufer zu Opfern: Warum die Deutschen so lange brauchten, bis sie sich ihrer NS-Vergangenheit stellten

Ein deutsches Mädchen ist überwältigt, als es am 17. Mai 1945 bei Buchenwald die exhumierten Körper von einigen der 800 Sklavenarbeiter sieht. Scham und Schuld werden bald von Verdrängung abgelöst; Foto: National Archives FAQ

Von Dr. Heribert Prantl, SZ-Redakteur

Eintrag im Tagebuch des Schriftstellers und späte­ren Diplomaten Wilhelm Hausenstein, niederge­schrieben in Tutzing am Starnberger See am 8. Mai 1945:

„Heute Nachmittag im Dankgottes­dienst, dem eine recht würdige Aufführung einer Mes­se von Haydn einigen Glanz gab. Der Cellist Hoelscher wirkte mit, er hatte vom Hakenkreuz auf die Orgelem­pore hinaufgefunden… Ach, keiner will jetzt ,dabei‘ gewesen sein; keiner hat das Parteizeichen im Rockum­schlag ernst gemeint; die Charaktere stehn in Blüte. Es ist zum Speien. Im Rathaus drängen sich Geschäftema­cher, suspekte Figuren mit nazistischer Vergangenheit in den Vordergrund. Das Leben scheint nicht anders zu sein. Von einer Umkehr merkt man kaum ein Anzei­chen.“

Und am nächsten Tag fährt Hausenstein fort:

„Sie weinen, wenn man ihnen (fürs Erste) die Wohnungen wegnimmt, um Offiziere und Soldaten einzuquartie­ren; das heißt: sie weinen über den Verlust der noch im­mer hergebrachten Bequemlichkeit, aber sie beziehen nichts, rein nichts auf den Gedanken der Züchtigung, deren jeder Deutsche harren muss (jeder, und ich neh­me mich wahrhaftig nicht aus). Wollte nun endlich die Kirche das Wort ergreifen! Wollte sie Prediger aussen­den, wie Savonarola einer gewesen ist!“

Vom Hakenkreuz auf die Orgelempore: So wie der Cellist Ludwig Hoelscher das schon gleich am ersten Tage schaffte, so schnell schafften das nur wenige; im Lauf der Jahre aber fast alle, zumal dann, als 1949 die von den Alliierten betriebene Phase der Säuberung vor­bei war. Im Westen ging das so: Die Nazirichter rissen sich das Hakenkreuz von der Robe – und machten ein­fach weiter. Die Professoren tilgten die braunen Sätze aus ihren Büchern – und blieben großenteils auf ihren Lehrstühlen oder kehrten bald zu ihnen zurück. Die Be­amten hängten Adolf Hitler von der Wand, gelobten ei­nem neuen Dienstherrn die alte Treue – und verwalte­ten weiter. Der Tag der Befreiung war ein Tag der Befreiung von den Äußerlichkeiten des alten Regimes; man streifte die alte braune Haut ab.

Täter erklärten sich zu Verführten

Die Spruchkammern zur Entnazifizierung, eine gut gemeinte Erfindung der Amerikaner, taten nicht son­derlich weh und stellten ihre Tätigkeit bald wieder ein. Entnazifizierung hieß, das alte Parteibuch zu verbren­nen und so zu tun, als sei man schon immer dagegen gewesen: Die vormaligen braunen NS-Volksgenossen verwandelten sich in die braven Bürger der Bundesre­publik.
Die Täter erklärten sich zu Verführten, die Mitläu­fer machten aus sich Opfer; Straffreiheits- und Wieder­eingliederungsgesetze, von allen Parteien betrieben, hal­fen ihnen dabei. Vom ersten Tag an standen in der jungen Bonner Bundesrepublik die Zeichen auf Pardonisierung, Amnestie und Integration. Nie mehr wieder seitdem hat Resozialisierung so einvernehmlich und so umfassend funktioniert. Auch ein Wilhelm Hausenstein hat – in  den „Pariser Erinnerungen“ an seine Zeit als Adenauers Botschafter in Frankreich – den Adenauer-Staatssekretär Hans Globke, der Kommentator der Nürnberger Rassegesetze gewesen war, sehr milde be­urteilt. Die Parteien in der Bonner Republik konkurrierten um die „nach Millionen“ zählenden „Verführten“, wie das Eugen Gerstenmaier, CDU-Abgeordneter und Bun­destagspräsident ab 1954 formulierte; er hatte zur Wi­derstandsgruppe des Kreisauer Kreises gehört: Man sei nicht gewillt, so Gerstenmaier, beim „Neuaufbau des deutschen Vaterlandes“ auf diese „Verführten“ zu ver­zichten. Und als dann dieser Neuaufbau erreicht und das Wirtschaftswunder etabliert war, attestierte der CSU-Vorsitzende Franz Josef Strauß dem Volk, „das diese wirtschaftlichen Leistungen erbracht hat“, ein Recht, „von Auschwitz nichts mehr hören zu wollen“.

Verbrennung der Entnazifizierungsakten – fast ein Festakt

Am 3. November 1951 erschien in den deutschen Ta­geszeitungen folgende Agenturmeldung:

„In Stadt Ol­dendorf, Kreis Holzminden, wurden in Anwesenheit al­ler Ratsmitglieder die Entnazifizierungsakten im Ofen des städtischen Gaswerks verbrannt. Der Bürgermeister wies darauf hin, dass Stadt Oldendorf als erste Stadt der Bundesrepublik einen Schlussstrich unter die gesamte Entnazifizierung ziehe. Er übergab eine dickleibige Akte mit den Fällen von etwa 400 Entnazifizierten den Flam­men.“

Dies geschah im dritten Jahr der Bundesrepublik: Es war keine Zeit mehr für Vergangenheit, es war Zeit zum Aufbauen, und das Verdrängen und Vergessen ging damit Hand in Hand: Der Krieg war „Scheiße“, und „das mit den Juden“ eine Sauerei, die nicht hätte „passieren“ dürfen; aber die anderen seien ja auch kaum besser ge­wesen, hätten schließlich die deutschen Städte zer­bombt, Millionen aus der Heimat vertrieben. Krieg sei eben Krieg. Und letztlich seien alle Opfer dieses Krie­ges gewesen, den, so sah man das, zwar Hitler allein angefangen hatte, aber am Ende alle verloren hatten. Und jetzt war Frieden. Jetzt galt es, die Ärmel aufzu­krempeln und sich möglichst nicht um Politik zu küm­mern. Das Desaster, vor dem man stand, galt auch als Folge davon, dass man sich in die Politik hatte „hinein­ziehen“ lassen.

Nachkriegsjustiz stellte NS-Verfolgten erneut nach

Für die Flucht vor der Vergangenheit in eine geschichtslose Gegenwart fand sich in der Bundesrepub­lik noch ein triftiger Grund: die kommunistische Ge­fahr. Die westdeutsche Politik und die westdeutsche Strafjustiz warfen sich mit solcher Verbissenheit in den Kalten Krieg, dass für die Vergangenheit keine Zeit blieb. In den Jahren 1950 bis 1960 waren Staatsanwalt­schaften und Gerichte mit der Aburteilung von 125.000 kleinen Kommunisten der KPD beschäftigt: Unter ih­nen waren sehr viele ehemalige Widerständler gegen den Nationalsozialismus. Sie wurden vielfach von Rich­tern verurteilt, die schon unter Hitler gerichtet hatten. Täter urteilten also über Verfolgte, Verfolgten wurde erneut nachgestellt. Zur Verfolgung der Nazi-Verbre­chen hatte diese Kalte-Kriegs-Justiz keine Lust und kei­ne Energie: Wenn sie NS-Täter überhaupt verurteilte, dann über viele Jahre hin so, als habe es nur einen ein­zigen Täter, im Übrigen aber nur Gehilfen gegeben.
Die Nachkriegsjustiz tat so, als habe Adolf Hitler persönlich die Juden zusammengetrieben, in die Gas­kammern gestoßen und die Verbrennungsöfen persön­lich befeuert. Weil die bundesdeutsche Justiz in den NS-Massenmordprozessen die üblichen Regeln über Täterschaft und Teilnahme nicht anwenden wollte, wurden Massenmörder, wenn überhaupt, nur zu ein paar Jahren Zuchthaus wegen Beihilfe verurteilt.
Aber die Justiz war lernfähig – sehr spät freilich, mit einer neuen Richtergeneration und an einem anderen Subjekt: Als es nach der Wiedervereinigung von 1990 darum ging, nicht mehr die gesamtdeutsche NS-Vergangenheit, sondern speziell die DDR-Vergangenheit aufzuarbeiten, da war auf einmal alles möglich, was vorher nicht möglich gewesen war: Nun wurden auch Schreibtischtäter als Täter und nicht mehr nur als Ge­hilfen angeklagt und verurteilt. Nun war auch der Tat­bestand der Rechtsbeugung auf einmal anwendbar: Ehemalige DDR-Richter wurden sehr wohl wegen Rechtsbeugung verurteilt. Gegen einen NS-Richter war der bundesdeutschen Justiz hingegen ein rechtskräfti­ges Urteil wegen Rechtsbeugung niemals gelungen; selbst die Richter des so genannten Volksgerichtshofs waren der Strafe entgangen.

DDR klinkte such aus der gesamtdeutschen Haftung aus

Während die frühe Bundesrepublik vor der Vergan­genheit in die Gegenwart des Wirtschaftswunders flüch­tete, flüchtete die DDR vor einer oft bedrückenden Ge­genwart in die Geschichte. An der Seite des östlichen Befreiers, der Sowjetunion, fühlte man sich nämlich wie ein Sieger; das Thema Flucht und Vertreibung wur­de daher komplett umgangen. Die DDR klinkte sich aus der gesamtschuldnerisch-deutschen Haftung für die NS-Vergangenheit aus, setzte den Widerstand gegen Hitler und den Sieg über das Dritte Reich als morali­sches Kapital ein. Die DDR nahm für sich in Anspruch, „der braunen Vergangenheit energischer entgegenge­treten zu sein und deren Restbestände durchschlagen­der bereinigt zu haben als der westliche Nachbar“, wie ihr dies der frühere israelische Botschafter in Bonn, Yohanan Meroz, 1986 attestierte. Das hatte anfangs auch wirklich gestimmt – bis der staatlich verordnete Antifaschismus zum heroisch-hoh­len Ritual wurde. Die SED erklärte einfach mit der Ab­schaffung des Monopolkapitals die Wurzel des brau­nen Übels für ausgerottet. Nach der Wiedervereinigung musste man freilich erleben, dass der angeblich ausge­rottete Rassismus und der angeblich ausgerottete An­tisemitismus nur tief überwintert hatten – und nun, in Rostock-Lichtenhagen, Hoyerswerda und anderswo, gewalttätige Urständ feierten; Neonazis konnten „aus­länderfreie Zonen“ proklamieren. Und die Westdeut­schen, die angewidert in den Osten zeigten, vergaßen darüber nur zu gerne die Wahlerfolge rechtsextremer Parteien auch in der alten Bundesrepublik.

Erinnerungsflut macht sich an dem Jahr 1945 fest

Die Betrach­tung der ersten Phase bundesdeutscher Vergangenheits­politik ist nicht nur deswegen so erregend, weil sie so empörend ist. Sie ist es auch deswegen, weil bestimm­te Kennzeichen von damals heute, in der Erinnerungs­flut zu den Jahrestagen des Kriegsendes, wiederzukeh­ren scheinen – nämlich die Konzentration aufs eigene Schicksal und das Erschaudern am Leid des eigenen Volkes. Der Fokus des kritischen Interesses, so hat der Zeithistoriker Norbert Frei das formuliert, „verlagert sich von 1933 auf 1945“. Die Geschichte des Nazi-Rei­ches zerlegt sich derzeit in Tausende Einzelerinnerun­gen, welche die heute Achtzigjährigen wie ihr Testa­ment verfasst haben.

Das eigene Leiden wurde zum großen Posten in der Aufrechnung

Im Zentrum der Erinnerung von heute stehen nicht die Opfer der deutschen Verbrechen, sondern die deut­schen Opfer von Bombenkrieg, Flucht und Vertreibung. Diese eigenen Opfer boten vor 50 Jahren den Westdeut­schen die Möglichkeit, zu versichern, dass sie ermessen könnten, was andere erlitten haben – da sie ja selbst nicht weniger gelitten hätten. Die eigenen Verluste, die nationalen Leiden, waren Posten in der großen Bilanz zur Aufrechnung der Vergangenheit. Hans-Christoph Seebohm, Adenauers Verkehrsminister von der Deut­schen Partei, hatte das damals so gesagt:

„Die Metho­den, die seitens der nationalsozialistischen Führung ge­gen die Juden angewandt wurden, und die wir aufs Erbitterteste verurteilen, stehen durchaus den Metho­den zur Seite, die gegen die deutschen Heimatvertrie­benen angewandt worden sind.“

Gibt es heute eine Seebohmisierung der Vergangen­heit? Zwischen Seebohm und heute liegen Jahrzehnte der angestrengten und anstrengenden Vergangenheits­bewältigung, dazwischen liegen der Auschwitz-Prozess von 1963, der Kniefall von Kanzler Willy Brandt vor dem Ehrenmal des jüdischen Gettos in Warschau von 1970, das Verjährungsaufhebungsgesetz von 1979, die Befreiungs-Rede Richard von Weizsäckers von 1985 und das Holocaust-Mahnmal von 2005; hier bleibt frei­lich anzumerken, dass die Aufhebung der Verjährung 1979 nicht nur für NS-Morde, sondern für alle Morde galt und gilt. Die Massenmörder der Konzentrations­lager wurden also damals dem normalen Mörder gleich­gestellt, die NS-Verbrechen wurden in den allgemeinen Mord hinein nivelliert – ein Vorgang, dessen Kern eini­ge Jahre später im so genannten Historikerstreit wie­der auftauchte.
Zwischen Seebohm und heute liegen viele Jahre, in denen die vielen Defizite der Vergangenheitsbewälti­gung eingestanden wurden und in denen nachgeholt wurde, was noch nachholbar war: 1991 hat das Bundessozialgericht angeordnet, dass Hinterbliebene der Soldaten, die von der NS-Militärjustiz wegen „Fahnen­flucht“ oder „Wehrkraftzersetzung“ hingerichtet wur­den, eine Entschädigung zu bekommen haben. Bis da­hin waren die Opfer der Militärjustiz schlechter gestellt gewesen als zum Beispiel die Angehörigen der Waffen-SS. 1995 hat der Bundesgerichtshof ein Geständnis ab­gelegt und sich von seiner bisherigen Rechtsprechung distanziert:

„Eine Vielzahl ehemaliger NS-Richter hät­te wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Kapitalver­brechen zu Verantwortung gezogen werden müssen.“

Zwischen Seebohm und heute liegen Schindlers Lis­te und die Entschädigung der Zwangsarbeiter, die Re­habilitierung von verurteilten Widerstandskämpfern, die Anerkennung der zwangssterilisierten Frauen, der Homosexuellen und der Euthanasie-Geschädigten als NS-Opfer. Die Achtundsechziger-Generation hat ihre Eltern geschüttelt. Eine Wehrmachtsausstellung ist hef­tig diskutiert, geschlossen und wieder eröffnet wor­den.
Die eigene Täterschaft ist im historischen Gedächt­nis der Deutschen angekommen – und  aufgenommen worden. Sie ist verankert in Berlin, im Zentrum der Hauptstadt, sie spricht aus jeder Stele des Holocaust-Mahnmals. Daran werden Neonazi-Abgeordnete nichts ändern, wenn sie sich in einem Landtag einer Gedenk­minute für Auschwitz lärmend verweigern. Daran kön­nen auch literarische Krebsgänge nichts ändern, selbst wenn sie es wollten. „Daher kann“, meint Wolfgang Sofsky, „die Erinnerung an die eigenen Opfer getrost zurückkehren“.

Getrost? Getrost nur dann, wenn diese Rückkehr nicht als der Weg in die Befreiung von eigener Schuld verstanden wird.

_______________________________________________________________

Mit freundlicher Genehmigung entnommen: „Die letzten 50 Tage. 1945 – Als der Krieg zu Ende ging“, hg. von Joachim Käppner und Robert Probst, Süddeutsche Zeitung / Edition, 2005
Dieser Beitrag wurde unter Erste Nachkriegsjahre, Rückschau / Heute veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert