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Nationalsozialisten sahen im Eherecht einen wichtigen Hebel, ihre Ideen von „Rassereinheit“ und der „Überlegenheit der arischen Rasse“ durchzusetzen

Das erste, bereits kaum zehn Monate nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten verabschiedete Gesetz über Missbräuche bei Eheschließung und Adoption vom 23. November 1933 (RGBl I S. 979), fügte einen § 1325a in das BGB ein. Dieser betraf die Ehenichtigkeit bei … Weiterlesen

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