Nürnberger Prozess I: Einst machtvoll grausam und ungnädig, auf der Anklagebank jämmerlich und auf Gnade hoffend. Die Hauptkriegsverbrecher schützten Unwissen vor

Szenerie im Saal 600, in dem 1946 gegen die Hauptkriegsverbrecher verhandelt wurde

„Dass vier große Nationen, erfüllt von ihrem Siege
und schmerzlich gepeinigt von dem geschehenen Unrecht, nicht Rache üben,
sondern ihre gefangenen Feinde freiwillig dem Richtspruch des Gesetzes übergeben,
ist eines der bedeutsamsten Zugeständnisse,
das die Macht jemals der Vernunft eingeräumt hat.“
US-Chefankläger Robert H. Jackson in seiner Rede zur Eröffnung des Prozesses,
Nürnberg 21. November 1945:

Von Wolf Stegemann

Im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher beziehungsweise Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess wurden nach dem Zweiten Weltkrieg deutsche Politiker und Militärs sowie führende Personen aus der Wirtschaft für das Planen und Führen eines Angriffskriegs und für den Massenmord an Menschen in Vernichtungslagern strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Zwanzig Angeklagte wurden verurteilt, sechs von ihnen waren führende Militärs. Dieser Prozess war der erste der dreizehn Nürnberger Prozesse. Die Verhandlung fand vor einem eigens von den drei Mächten USA, Sowjetunion und Großbritannien eingerichteten Internationalen Militärgerichtshof (International Military Tribunal, IMT) statt. Er dauerte vom 20. November 1945 bis zum 1. Oktober 1946 und fand im Justizpalast an der Fürther Straße in Nürnberg statt. Die Angeklagten und zahlreiche Zeugen wurden im angrenzenden Zellengefängnis Nürnberg inhaftiert.

Weitere Folgeprozesse gegen Ärzte, Juristen, Industrielle und andere

Plakat 1945/46 von Schubert-HellerauDie Folgeprozesse unter anderem gegen Ärzte, Juristen sowie führende Personen aus der Wirtschaft fanden ebenfalls in Nürnberg statt. Wegen des beginnenden Kalten Kriegs war damit aber nicht mehr der Internationale Gerichtshof, sondern US-amerikanische Militärgerichte befasst (siehe: Nürnberger Prozesse II: In Nachfolgeprozessen wurden Ärzte, Juristen, Militärs, Industrielle, Manager sowie Mitglieder der SS und Polizei angeklagt und verurteilt). Rechtshistorisch sind der Internationale Militärgerichtshof und der am 19. Januar 1946 eingerichtete „Internationale Militärgerichtshof für den Fernen Osten“ Vorläufer des 2003 eingerichteten „Internationalen Strafgerichtshofs“ in Den Haag (Niederlande).

Vorgeschichte: Strafverfahren im Londoner Abkommen festgelegt

Dass die führenden Männer des Dritten Reiches nach dem Sieg der Alliierten abgeurteilt werden sollten, wurde schon auf den alliierten Konferenzen in Teheran und Jalta beschlossen. In der Moskauer „Erklärung über deutsche Gräueltaten im besetzten Europa“ vom 30. Oktober 1943 hatten die Alliierten ihre Absicht erklärt, nach dem Krieg diese Verbrechen zu verfolgen. Deutsche, die in einem besetzten Land Verbrechen begangen hatten, sollten ausgeliefert werden und nach dort geltendem Recht verurteilt werden. Die „Hauptverbrecher“ aber, deren Verbrechen nicht einem bestimmten Land zugeordnet werden konnten, sollten nach einer noch zu fällenden gemeinsamen Entscheidung der Alliierten bestraft werden. Im Oktober 1943 wurde die „United Nations War Crimes Commission“ gegründet, die Vorschläge für eine strafrechtliche Verfolgung erarbeitete. Sie wurden die Grundlage für das Londoner Viermächte-Abkommen vom 8. August 1945 („Abkommen zwischen der Regierung des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland, der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, der Provisorischen Regierung der Französischen Republik und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken über die Verfolgung und Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher der Europäischen Achse“).

Verteidigung und Legendenbildung: keine hatte etwas gewusst

Die Hauptkriegverbrecher, dahinter die Wachen, davor die Verteidiger

Von den Verteidigern der Angeklagten waren einige nur schwer dazu zu bringen gewesen, ein Mandat zu übernehmen, andere hielten es für ihre „patriotische Pflicht“ und bezeichneten die alliierten Strafprozesse immer wieder als Racheakte im Zusammenhang mit dem Morgenthau-Plan. Einige, wie der ehemals in der Luftwaffe dienende Hans Laternser, wollten „deutsche Soldatenehre“ retten. Laternser gründete 1945 eine historische Beratergruppe, in der unter seiner Federführung die ehemaligen Generalfeldmarschälle Walther von Brauchitsch, Erich von Manstein, der ehemalige Generaloberst Franz Halder und der ehemalige General Siegfried Westphal eine gemeinsame Denkschrift verfassten. Diese Denkschrift mit dem Titel „Das Deutsche Heer von 1920–1945“ sollte darlegen, dass der Generalstab des Heeres keine besondere Schuld an Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit trage. Sie behauptete, das Heer sei gegen NSDAP und SS eingestellt gewesen, habe nahezu alle wichtigen Entscheidungen Hitlers missbilligt und gegen Kriegsverbrechen opponiert. Diese Denkschrift wurde nicht nur unter den Angeklagten weitergegeben, sondern auch unter Wehrmachtsoffizieren. Unstrittig ist, dass es in der Heeresleitung auch Offiziere gab, die die militärische Kompetenz der NS-Führung bezweifelten. Aber die Denkschrift gilt heute als Beginn der Legende von der „sauberen Wehrmacht“. Laternser, der Verteidiger des Generalstabs, und der Verteidiger von Dönitz, Kranzbühler, widmeten sich einige Jahre später einer politischen Lobbyarbeit für die Täter, die der Nachwelt ein unbeflecktes Bild der Wehrmachtführung übermitteln sollte.

Prozess in Berlin eröffnet und in Nürnberg weitergeführt

Die Sowjetunion wollte die Prozesse in Berlin durchführen, für Nürnberg sprach jedoch, dass der Justizpalast weitgehend unbeschädigt geblieben war und ein großes Gefängnis unmittelbar angrenzte. Außerdem war Nürnberg die Stadt der NSDAP-Reichsparteitage gewesen, und somit war es auch von symbolischer Bedeutung, den führenden Nationalsozialisten gerade an diesem Ort den Prozess zu machen. So wurde die Anklageschrift am 18. Oktober 1945 im Gebäude des Salliierten Kontrollrats in der einzigen Sitzung in Berlin übergeben, die eigentlichen Gerichtsverhandlungen begannen am 20. November 1945 jedoch in Nürnberg. Am 30. September und am 1. Oktober 1946 wurden dort auch die ersten Urteile verkündet.

Der Prozess, die Richter und Ankläger, der Kronzeuge

"Die letzte faschistische Verteidigungsstellung" (Kukrynsky 1946)

Auf der Richterbank saßen Francis Beverley Biddle und John Johnston Parker (USA), Iona Nikittschenko und Alexander Woltschkow (UdSSR), Sir Geoffrey Lawrence und Norman Brikett (Großbritannien) sowie Henri Donnedieu de Vabres und Robert Falco (Frankreich). Den Vorsitz des Gerichts übernahm der für seine Umsicht bekannte Brite Lawrence. – Die vier Hauptankläger waren Robert H. Jackson (USA), Roman Rudenko (UdSSR), Sir Hartley Shawcross (Großbritannien und Francois de Menthol nach seinem Rücktritt Auguste Champetier de Ribes (Frankreich). Ihnen zur Seite stand ein umfangreicher juristischer Mitarbeiterstab, um die Anklage vertreten und den Prozess zügig vorantreiben zu können. Kronzeuge der Anklage war der Generalmajor Erwin von Lahousen, langjähriger Leiter der Abteilung II des Amtes Ausland/Abwehr der Wehrmacht, das lange von Admiral Wilhelm Canaris geleitet wurde. Lahousen stellte sich für diese Funktion freiwillig zur Verfügung, um mit seinem Insiderwissen die Beweisführung zu unterstützen.

Verbrechen gegen Frieden, Menschlichkeit, Kriegsverbrechen u. a.

Die vier Anklagepunkte lauteten in der Originalformulierung: 1) Gemeinsamer Plan oder Verschwörung (Machtübernahme, Umgestaltung Deutschlands zur Diktatur, Bruch von internationalen Verträgen und Besetzung von Nachbarländern; 2) Verbrechen gegen den Frieden (weitere Kriege); 3) Kriegsverbrechen (Verbrechen an der Zivilbevölkerung und Juden in Polen); 4) Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Holocaust).

Die Angeklagten: Einst machtvoll, jetzt nur noch jämmerlich 

Zellengefängnis in Nürnberg, 1948

Bei der Auswahl der Angeklagten stellte sich zunächst das Problem, wer überhaupt in Frage kommen konnte. Adolf Hitler und Joseph Goebbels waren tot; Heinrich Himmler, Reinhard Heydrich und Martin Bormann waren unauffindbar. Stellvertretend für Joseph Goebbels als die Verantwortlichen für die Propagandamaschinerie griff man auf Hans Fritzsche zurück, dessen Name der internationalen Öffentlichkeit wenig bekannt war. Mit Bedacht wählte man Personen aus, die repräsentativ für bestimmte Einrichtungen und Bereiche waren. Für die Anklagebank waren daher repräsentativ vorgesehen: Reichsmarschall Hermann Göring (Anklagepunkte 1-4), Hitlers, Hitlers Stellvertreter in der NSDAP Rudolf Heß (1-4), Leiter der Parteikanzlei Martin Bormann (1, 3, 4, Verbleib damals unbekannt), Außenminister Joachim von Ribbentrop (1-4), Reichsorganisationsleiter der NSDAP Robert Ley (1, 3,4, Suizid vor Prozessbeginn), der ehemalige Reichskanzler und Vizekanzler Hitlers Franz von Papen (1,2, als „Wegbereiter“ Hitlers).
Für das Oberkommando der Wehrmacht (OKW):  Chef des OKW Wilhelm Keitel (Anklagepunkte 1–4), Chef des Wehrmachtführungsstabes Alfred Jodl (1–4). Für die Kriegsmarine: Großadmiral Erich Reader (1, 2, 3, Oberbefehlshaber bis 1943), Großadmiral Karl Dönitz (1, 2, 3, Oberbefehlshaber von 1943 bis 1945).
Für das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) und damit auch für die Gestapo, Kripo und die gesamte SS: Chef der Sicherheitspolizei und des SD Ernst Kaltenbrunner (1, 3, 4).
Für die Kriegswirtschaft: Reichsminister für Bewaffnung und Munition Albert Speer (1-4), der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz Fritz Sauckel (1–4), Reichsbankpräsident (bis 1939) Hjalmar Schacht (1, 2), Reichsbankpräsident (von 1939 bis 1945) Walther Funk (1-4), Unternehmer Gustav Krupp von Bohlen und Halbach (krankheitsbedingt prozessunfähig).

Piakat in der Ostzone

Für die Verbrechen in den ehemals besetzten Gebieten und insbesondere in den Konzentrationslagern: Der Generalgouverneur in Polen Hans Frank (1, 3, 4), Reichskommissar in den Niederlanden Arthur Seyß-Inquart (1-4), Reichsminister für die besetzten Ostgebiete Alfred Rosenberg (1–4), Reichsprotektor für Böhmen und Mähren (bis 1943) Konstantin von Neurath (1-4), Reichsminister des Innern (1933 bis 1943) und Reichsprotektor für Böhmen und Mähren (1943–1945) Wilhelm Frick (1–4).
Für die nationalsozialistische Propagandamaschinerie: Herausgeber der Wochenzeitung „Der Stürmer“, Julius Streicher, (1, 4), Leiter der Rundfunkabteilung im Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda Hans Fritzsche (1, 3, 4), der Reichsjugendführer Baldur von Schirach (1, 4). Schirach war für die Deportation der Wiener Juden verantwortlich als Reichsstatthalter, daher nicht nur im weitesten, sondern im engeren Sinne dazugehörend!

Die institutionelle Zuordnung der einzelnen Angeklagten soll nicht darüber hinwegtäuschen, dass es Verschränkungen in der Verantwortlichkeit für die zahlreichen Verbrechen unter dem nationalsozialistischen Regime gab. So zum Beispiel war Göring selbstverständlich mitverantwortlich für die Kriegsführung, die Befehle des Reichssicherheitshauptamtes und den Holocaust, ebenso, wie Kaltenbrunner nicht nur für die Deportationen, sondern auch für die Verbrechen in den Konzentrationslagern verantwortlich zeichnete. Angeklagt wurden Verbrechen, nicht Meinungen. Zum Beispiel wurde der „Parteiideologe“ Rosenberg nicht wegen seiner Schriften, sondern wegen Verbrechen verurteilt, die in seinem Auftrag verübt wurden. – Angeklagt waren auch Organisation des Deutschen Reiches wie das Reichskabinett, das Führerkorps der NSDAP, die SS und der Sicherheitsdienst (SD), die SA, die Geheime Staatspolizei (Gestapo), der Generalstab und das Oberkommando der Wehrmacht (OKW).

Aufspüren der Angeklagten – in Gebirge und in KRankenhäusern versteckt

Die Nürnberger Angeklagten vor der US-Kamera

Im Chaos des Zusammenbruchs war es nicht einfach, die späteren Angeklagten zu finden. Adolf Hitler und Joseph Goebbels hatten noch vor Kriegsende Selbstmord verübt. Heinrich Himmler wurde trotz gut gefälschter Papiere bei einer Kontrolle im Mai 1945 von den Briten verhaftet und beging wenige Tage später in Lüneburg Selbstmord. Heß war seit seinem Englandflug im Mai 1941 in britischer Gefangenschaft. Streicher hatte sich als Maler getarnt und wurde nach einem Hinweis aus der Bevölkerung Ende Mai 1945 in Waidring (bei Berchtesgaden) von US-Soldaten festgenommen. Schirach, der als tot galt, tauchte zunächst in Tirol unter, stellte sich aber Anfang Juni 1945 selbst. Göring begab sich Anfang Mai 1945 in Österreich mit seiner Familie und 17 Lkw voller Gepäck in die Gefangenschaft der 7. US-Armee. Von Papen wurde bereits Anfang April 1945 in einer Jagdhütte bei Meschede von US-Soldaten aufgespürt. Hans Frank wurde Anfang Mai 1945 in Neuhaus am Schliersee von amerikanischen Soldaten festgenommen. Bei der Suche nach Himmler wurde Rosenberg am 18. Mai 1945 in einem Flensburger Krankenhaus, dem Marinelazarett Flensburg-Mürwik gefunden. Seyß-Inquart wurde im Mai 1945 in Den Haag von Angehörigen der kanadischen Streitkräfte festgenommen. Gegen Bormann, der verschwunden blieb, wurde in Abwesenheit verhandelt. Erst 1998 konnte durch eine DNA-Analyse zweifelsfrei bewiesen werden, dass es sich bei dem 1972 in der Nähe des Lehrter Bahnhofs in Berlin gefundenen Skelett um Bormanns Leiche handelt und er folglich vor Kriegsende bereits tot war. Ribbentrop, der bei Kriegsende kurzzeitig in Hamburg untergetaucht war, wurde dort im Juni 1945 verhaftet.

US-Henker John C. Woods

Angeklagte bekannten sich für nichtschuldig

Die Verhandlung wurde nach dem Muster des amerikanischen Strafprozesses durchgeführt. So wurden die Angeklagten nach der Verlesung der Anklage einzeln aufgerufen zur Frage, ob sie sich schuldig oder nicht schuldig bekennen (alle bekannten sich für nicht schuldig). Außerdem wurde das für das amerikanische Prozessverfahren typische Kreuzverhör praktiziert, bei welchem auch die Angeklagten in den Zeugenstand treten konnten. Dokumente und Unterlagen (belastende wie entlastende) wurden in die vier Arbeitssprachen Englisch, Französisch, Russisch und Deutsch übersetzt bzw. gedolmetscht. Insgesamt wurden 240 Zeugen gehört und 300.000 Versicherungen an Eides statt zusammengetragen; das Sitzungsprotokoll umfasst 16.000 Seiten. Erstmals wurde auch auf einen dafür eigens produzierten Dokumentarfilm „Der Nazi-Plan“ zurückgegriffen, der einen Zusammenschnitt aus Filmmaterial der Nationalsozialisten darstellte.

Simultaner Dolmetschereinsatz zur Prozessdurchführung

Die Nürnberger Prozesse gelten als Geburtsstunde des modernen Dolmetschens, insbesondere des Simultandolmetschens, denn auch in technischer Hinsicht wurde mit der Durchführung des Verfahrens vor dem Internationalen Militärgerichtshof Neuland betreten. Zum ersten Mal in der Geschichte waren für eine Gerichtsverhandlung Dolmetscher in großem Umfang zugelassen, vor allem weil ihre Arbeit, das Simultandolmetschen, für die Durchführung des Prozesses unabdingbar war. Das bis zu diesem Zeitpunkt übliche Konsekutivdolmetschen hätte den Prozess für alle Beteiligten in unzumutbarer Weise verlängert.

Der Galgen

Die Firma IBM stellte für die Prozesse kostenlos eine spezielle Simultandolmetschanlage, die damals „Speech Translator“ genannt wurde, zur Verfügung. Die Anlage war zu diesem Zeitpunkt bereits zwanzig Jahre alt und daher etwas veraltet. Technische Störungen waren keine Seltenheit. Es handelte sich um eine verglaste, nach oben offene Kabine für je drei Dolmetscher. Die Dolmetscher konnten dem jeweiligen Redner über verschiedenfarbige Lampen „langsamer sprechen“, „deutlicher sprechen“, „Passage wiederholen“ und „Rede unterbrechen“ signalisieren. Für die vier Arbeitssprachen gab es je drei Dolmetscher-Teams mit jeweils zwölf Dolmetschern. Sie dolmetschten ohne Unterbrechung während der gesamten Prozessdauer, sowohl für das Gericht als auch für Angeklagte, Ankläger, Verteidiger und Zeugen. Verschiedene Dolmetscher haben ihre Eindrücke bei den Nürnberger Prozessen später in Büchern verarbeitet, so z. B. der damalige Chef-Dolmetscher der Anklage Richard W. Sonnenfeldt und der Schriftsteller Wolfgang Hildesheimer.

Die Verteidigung der Angeklagten und Schlussanträge der Anklage

Galgenschacht

Die Verteidiger wurden von den Angeklagten selbst gewählt oder auf deren Verlangen vom Militärgerichtshof ernannt. Für den abwesenden Angeklagten Bormann und zur Vertretung der angeklagten Gruppen und Organisationen ernannte der Militärgerichtshof Verteidiger. Zu Prozessbeginn legten alle Verteidiger eine gemeinsame Denkschrift vor, die die juristischen Grundlagen des Prozesses in Frage stellten. Insbesondere ging es um die Strafbarkeit „der Entfesselung des ungerechten Krieges“. Die Verteidigung machte geltend, dass „soweit es sich um Verbrechen gegen den Frieden handelt, […] der gegenwärtige Prozess keine gesetzliche Grundlage im internationalen Recht [hat], sondern ein Verfahren [ist], das auf einem neuen Strafrecht basiert, einem Strafrecht, das erst nach der Tat geschaffen wurde“. Der Vorsitzende Richter lehnte diesen Antrag mit der Begründung ab, im Briand-Kellog-Pakt von 1928 hätten sich 15 Staaten, darunter auch Deutschland, dafür ausgesprochen, den Krieg als „Werkzeug nationaler Politik“ zu ächten und zwischenstaatliche Konflikte nur „durch friedliche Mittel“ beizulegen.
Die Mehrzahl der Angeklagten gab zu, dass grauenhafte Verbrechen begangen worden waren, behauptete aber, dass sie persönlich in gutem Glauben gehandelt hätten. Viele erklärten, nur Befehle befolgt zu haben. Nur die Verteidiger von Streicher, Funk und Schacht forderten Freisprüche für ihre Mandanten. – Die französische und die sowjetische Anklage forderten die Todesstrafe für alle Angeklagten. Der britische Ankläger forderte unterschiedliche Urteile für die Angeklagten, der amerikanische Ankläger gab keine klare Empfehlung ab.

Zwölf Todesurteile, sieben mal Haftstrafen und drei Freisprüche

Ex-Reichsminister Wilhelm Frick

Für eine Verurteilung der Angeklagten bedurfte es von vier Richterstimmen einer Mehrheit von drei Voten, die sich dafür aussprachen. Am 30. September und 1. Oktober 1946 wurden nach fast einem Jahr Verhandlungsdauer 12 der 24 Angeklagten zum Tode verurteilt; sieben Angeklagte erhielten langjährige oder lebenslange Haftstrafen. Drei Angeklagte wurden freigesprochen: In den Fällen Schacht und von Papen führte eine Patt-Situation (2:2) im Richterkollegium zum Freispruch; für eine Bestrafung des Angeklagten Fritzsche sprach sich nur der sowjetische Richter Nikittschenko aus. Todesurteile wurden durch den Strang ausgeführt.

Die Urteile: Tod durch den Strang, lebenslängliche und zeitliche Haft

Martin Bormann: Tod (in Abwesenheit), Karl Dönitz: 10 Jahre Haft, Hans Frank: Tod, Wilhelm Frick: Tod, Hans Fritzsche: Freispruch, Walther Funk: lebenslange Haft (Begnadigung 1957), Hermann Göring: Tod, Rudolf Heß: lebenslange Haft, Alfred Jodl: Tod, Ernst Kaltenbrunner: Tod, Wilhelm Keitel: Tod, Gustav Krupp von Bohlen und Halbach: Verfahrenseinstellung aus gesundheitlichen Gründen, Robert Ley: Selbstmord vor Prozessbeginn, Konstantin von Neurath: 15 Jahre Haft (Begnadigung 19549, Franz von Papen: Freispruch, Erich Raeder: lebenslange Haft (Begnadigung 1955), Joachim von Ribbendrop: Tod, Alfred Rosenberg: Tod, Fritz Sauckel: Tod, Hjalmar Schacht: Freispruch, Baldur von Schirach: 20 Jahre Haft, Arthur Seyß-Inquart: Tod, Albert Speer: 20 Jahre Haft, Julius Streicher: Tod. Mit Ausnahme von Speer und Kaltenbrunner stellten alle anderen Verurteilten Gnadengesuche bei der Militärregierung für Deutschland, dem Alliierten Kontrollrat. Diese wurden abschlägig beschieden.

SS, Gestapo und Politisches Leiter-Korps als verbrecherisch eingestuft

Bewachter Zellengang im Gefängnis

Zu verbrecherischen Organisationen wurden im Urteil eingestuft das Korps der Politischen Leiter der NSDAP, die Geheime Staatspolizei (Gestapo), der Sicherheitsdienst (SD) sowie die Schutzstaffel (SS). Nicht dazu gezählt wurden die Reichsregierung, der Generalstab sowie das Oberkommando der Wehrmacht (OKW). Begründet wurde diese Entscheidung unter anderem mit dem Argument, bei der überschaubaren Anzahl von Personen könnte die persönliche Schuld nur im Einzelverfahren festgestellt werden. Die SA wurde nicht als verbrecherische Organisation eingestuft, weil ihre Mitglieder nach 1939 „im Allgemeinen“ nicht an verbrecherischen Handlungen beteiligt gewesen seien.
Der Personenkreis, der nunmehr als Angehörige einer verbrecherischen Organisation galt, wurde im Urteil weiter eingegrenzt. Betroffen waren Funktionäre der NSDAP vom Kreisleiter an, sofern sie nach dem 1. September 1939 amtierten. Bei der Geheimen Staatspolizei und dem Sicherheitsdienst waren Mitglieder, die mit reinen Büroarbeiten, Pförtnerdiensten und dergleichen beschäftigt waren, vom Urteil ausgenommen. Bei der SS waren diejenigen nicht betroffen, die zwangsweise eingezogen worden waren oder an Verbrechen nicht teilgenommen hatten.
Die Rechtsfolgen für die Mitglieder der verbrecherischen Organisationen waren schwerwiegend: Sie konnten ohne ein Einzelverfahren und ohne individuellen Schuldnachweis mit Strafen belegt werden, die nach dem Kontrollratsgesetz Nr. 10 vorgesehen waren. Tatsächlich wurde so mehrfach von der französischen Besatzungsmacht verfahren.

Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht nicht verbrecherisch

Nachfolgeprozess gegen die Südost-Generale

Unter dem Oberbegriff „Generalstab und OKW“ hatte die Anklage das Führungspersonal der Wehrmacht angeklagt, eine Liste von 130 namentlich aufgeführten Offizieren, die zwischen Februar 1938 und Kriegsende zeitweise im OKW, im Oberkommando des Heeres, der Marine, der Luftwaffe oder als Oberbefehlshaber von Truppen Dienst getan hatten. Sie wurden insgesamt als „verbrecherische Organisation“ angeklagt. Der Gerichtshof kam zu der Einschätzung, dass weder der Generalstab noch das OKW eine „Organisation“ oder eine „Gruppe“ im Sinne der Gerichtssatzung seien und erklärte sie aus diesem formalen Grund nicht zu „verbrecherischen Organisationen“. Allerdings war dies kein Freispruch, sondern der Gerichtshof betonte die Schuld der Wehrmachtführung an den Verbrechen der Wehrmacht und entschied, dass Einzelverfahren zu ihrer Ahndung durchzuführen seien. Diese Entscheidung wurde von den ehemaligen Berufssoldaten der Wehrmacht jedoch in einen „Freispruch der Wehrmacht selbst durch die Siegerjustiz“ umgedeutet und so in der Öffentlichkeit unter dem Begriff der „sauberen Wehrmacht“ propagiert.

In Nürnberg gehenkt, in München verbrannt und die Asche in den Fluss

Göring in der Glagenkammer

Von den zwölf Todesurteilen wurden zehn am 16. Oktober 1946 zwischen 1 und 2:57 Uhr im Zellengefängnis Nürnberg vollstreckt. Göring hatte keine drei Stunden zuvor mittels einer Zyankalikapsel Suizid begangen, und Bormann war abwesend. Die Hinrichtungen vollzog der amerikanische Henker John C. Woods, assistiert von Joseph Malta in der Sporthalle. Alle Leichname wurden am Ostfriedhof (München) kremiert und ihre Asche in einen kleinen Seitenarm der Isar gestreut. Die zu Haftstrafen Verurteilten blieben zunächst noch in Nürnberg und wurden 1947 in das Berliner Kriegsverbrechergefängnis Spandau verlegt. Dieses Gefängnis aus der Kaiserzeit wurde nach dem Tod von Rudolf Hess im Jahre 1987 vollständig abgerissen, damit dort kein Wallfahrtsort für Alt- und Neonazis entstehen konnte.

In der Öffentlichkeit ein jämmerliches Bild von Lügen und Feigheit

Der Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher kostete 4,435 Millionen US-Dollar. Nach Abschluss der Verhandlungen, in denen zu jedem Angeklagten große Mengen von belastendem Material vorgelegt worden war, das Mitwisserschaft und Mittäterschaft an schwersten Verbrechen dokumentierte, erhielten die Angeklagten die Gelegenheit zu einer letzten Erklärung. In diesen Erklärungen finden sich bereits viele Formeln wieder, die in der Nachkriegszeit zur deutschen Selbstentlastung in der so genannten Vergangenheitsbewältigung benutzt wurden. Die eigene Verantwortlichkeit wurde mit diesen Formeln geleugnet oder verkleinert: „missbrauchte soldatische Treue“ (Keitel), „tragischer deutscher Idealismus“ (Fritzsche, Dönitz), „gottlose Gesellschaft“ (Frank), „unpolitische Beamtenpflicht“ (Frick), „kalte technokratische Moderne“ (Speer). Göring behauptete, die Verbrechen seien verschleiert worden, und er verurteile „diese furchtbaren Massenmorde auf das schärfste“. Seyß-Inquart rechnete bereits die Angriffskriege des Deutschen Reiches gegen die Beschlüsse der Teheran-Konferenz zur territorialen Aufteilung Osteuropa auf.

Interessierte Leser am 1. Oktober 1946

Das Verfahren war von Anfang an öffentlich. Etwa 250 Zeitungs- und Rundfunk-Berichterstatter aus aller Welt waren akkreditiert. Zugelassen wurden nur Inhaber eines ausländischen Passes oder Staatenlose. Darunter waren viele bekannte Schriftsteller und Journalisten, beispielsweise: Louis Aragon, Willy Brandt, Alfred Döblin, Ilja Ehrenburg, Martha Gelhorn, Arno Hamburger, Ernest Hemingway, Janet Flanner, Robert Jungk, Erich Kästner, Alfred Kerr, Peter de Mendelssohn, Gregor von Rezzori, William L. Shirer, John Steinbeck, Rebecca West und Markus Wolf. Außerdem wurden führende politische Persönlichkeiten aus Deutschland eingeladen, damit sie Eindrücke vom Inhalt und Verlauf des Prozesses gewinnen konnten. Zudem wurde der Prozess auf Film und Fotos dokumentiert.

Aufarbeitung: Dokumentationen, Filme, Literatur

Saal 600 in Nürnberger Justizpalast heute

Nach Abschluss des Prozesses wurden die vollständigen Protokolle von der amerikanischen Regierung in den Jahren 1949 bis 1953 in authentischer englischer Textfassung veröffentlicht. Diese 15-bändige Edition der „Green Series“ ist bis heute eine der wichtigsten Quellensammlungen zur NS-Geschichte. Sie blieb in den 50er-Jahren in Deutschland weitgehend unbekannt. Bereits 1946 hat die Nymphenburger Verlagsbuchhandlung das 208 Seiten starke Buch „Das Urteil von Nürnberg“ als vollständigen Text herausgebrachte. Es erschien unter der Information-Controll Nr. US.E-174 der Militärregierung. Dise Textausgabe gibt den Text in deutscher Übertragung, wie er vom Archiv des Nürnberger Gerichtshofs ausgegeben wurde, teilweise mit Berichtigungen der Schreibweise. Im Übrigen herrschte Ende der 1940er-Jahren und in den folgenden Jahrzehnten eine Schlussstrich-Mentalität. Erst Anfang der 60er-Jahre publizierte der Ost-Berliner Verlag Rütten & Loening die in den Nachfolgeprozessen gesprochenen Urteile mit einem polemischen Vorwort im Zeichen des Ost-West-Konflikts. Das Ignorieren der Nürnberger Prozesse als Bestandteil einer großen kollektiven Verdrängung bezeichnete Ralph Giordano als eine „zweite Schuld der Deutschen“.

Der Nürnberger Justizpalast in der Fürther Straße heute

Marginales

Der Ort des Prozesses ist heute täglich im Rahmen der Dauerausstellung „Memorium Nürnberger Prozesse“ außer bei Gerichtsverhandlungen zu besichtigen: Justizpalast Nürnberg, Eingang: Bärenschanzstraße 72, Schwurgerichtssaal 600. Vom Zellengefängnis Nürnberg, wo die Angeklagten inhaftiert waren, sind noch ein originaler Zellentrakt sowie die Gefängniskirche, in der die amerikanischen Militärpastoren tätig waren, erhalten. Die Gebäude sind Teil der JVA Nürnberg und daher nur mit einer besonderen Genehmigung zu besichtigen. Das Bayerische Justizministerium plant ihren Abriss wegen Baufälligkeit.

Filmplakat 1958

Die Nürnberger Prozesse wurden mehrmals verfilmt: International beachtete Dokumentationen wie Spielfilme, zuletzt „Das Zeugenhaus“ von Verhoeven. Die vor allem in den letzten beiden Jahrzehnten entstandene Literatur füllt Regale. In der Bundesrepublik gibt es bis heute weitere Kriegsverbrecherprozesse. Die letzten 15 Anklagen gegen frühere SS-Aufseher in Konzentrationslagern wurden 2015 zusammengetragen. Ein Prozess gegen einen über 90-Jährigen endete 2015 mit einer Gefängnisstrafe. Ob es zu weiteren Prozessen kommt, entscheidet die Beweislage und das Überleben der im hohen Alter stehenden Beschuldigten. Es gab bereits die  Auschwitzprozesse, den Bergen-Belsen-Prozess, die Curiohaus-Prozesse, die Dachauer Prozesse, den Einsatzgruppen-Prozess, die Fliegerprozesse, die Leipziger Prozesse, den Kesselring-Prozess, Manstein-Prozess, Majdanek-Prozess, Malmedy-Prozess, die Ravensbrück-Prozesse, Tokioter Prozesse, den Ulmer Einsatzgruppen-Prozess und den Wilhelmstraßen-Prozess.

Veröffentlichung der Urteile am 1. Oktober 1946 in der "Süddeutschen Zeitung"

Siehe auch weiterführende Artikel in dieser Dokumentation:

Nürnberger Prozesse II: In Nachfolgeprozessen wurden Ärzte, Juristen, Militärs, Industrielle, Manager sowie Mitglieder der SS und Polizei angeklagt und verurteilt

Strafrechtliche Verfolgung von NS-Verbrechen durch die deutsche Justiz in den Besatzungszonen und in der Bundesrepublik Deutschland – Zahlen und Fakten

Wie ging die Bundesrepublik Deutschland mit den NS-Tätern in den KZ, an der Front oder am Schreibtisch um? Wie mit den Vollstreckern in Rathäusern, Verwaltungen und Ministerien? –Fallbeispiele

Die Hildebrandts (I) – eine nationalsozialistische Familie, die zeitweise in Dorsten lebte

Die Hildebrandts (II): Richard Hildebrandt, Petrinum-Abiturient, vom Nürnberger Kriegsverbrecher-Tribunal verurteilt und als Mörder in Polen gehenkt.

_______________________________________________________________

Quellen: Gekürzt nach Wikipedia. – „Das Urteil von Nürnberg“, Nymphenburger Verlagsbuchhandlung, München 1946. – Walter Schatz „Tribunal der Sieger zog NS-Machthaber zur Rechenschaft“ in „Nürnberger Nachrichten“ vom 19. November 2005. – Heribert Prantl „Gerechtigkeit global“ in „Süddeutsche Zeitung“ vom 22. November 2005. – Joachim Käppner „Die Jämmerlichkeit des Bösen“ in „Süddeutsche Zeitung“ vom 19./20. November 2005.
Veröffentlicht unter Entnazifizierung, Erste Nachkriegsjahre, Justiz, Kriegsverbrecherprozesse, Nürnberger Prozesse | Verschlagwortet mit , , .

2 Kommentare zu Nürnberger Prozess I: Einst machtvoll grausam und ungnädig, auf der Anklagebank jämmerlich und auf Gnade hoffend. Die Hauptkriegsverbrecher schützten Unwissen vor

  1. Th. Schulz sagt:

    Frau Meerbusch weist hier auf etwas hin? Unglaublich, aber wahr. Ich habe die Affäre in einer Ausgabe des SPIEGEL von 1963 gefunden.
    http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-45142362.html
    Und es gibt ein Foto im Netz, auf dem U. Barschel als junger Typ (wohl als Schüler der Oberstufe) vor dem „Großadmiral“ ehrfurchtsvoll strammsteht. Hitlernachfolger Dönitz, der hitlertreue Dönitz, der vorher 10 Jahre wegen Kriegsverbrechen absitzen musste! Ein in Nürnberg verurteilter Hauptkriegsverbrecher im größten Horrorkrieg überhaupt. In Geesthacht bei Hamburg fand man das allen Anschein nach halb so wild. Was war da denn bitte los…
    Aus der Hymne des nördlichsten Bundeslandes entnommen, man halte sich fest: „Schleswig Holstein, meerumschlungen, deutscher Sitte hohe Wacht…“
    In Gedanken an die mir zutiefst peinliche „AfD“ stelle ich mir außerdem die Frage: Was ist bloß los mit nicht wenigen unserer Landsleute? Ich will, kann und werde es nie verstehen.

  2. Henrike Meerbusch sagt:

    Die Aufarbeitung der Vergangenheit gestaltete sich mitunter ein wenig zynisch.
    Ein Thema für sich ist die Einladung des Otto-Hahn-Gymnasiums in Geesthacht an Herrn Karl Dönitz, der dort ein fragwürdiges Plauderstündchen hielt und mit seiner eigenen Vergangenheitsbewältigung das Geschichtsbild der Zuhörerschaft von Schülern und Lehrern nachhaltig einfärbte, Wie es im Vorfeld abzusehen gewesen war in den frohen Farbtönen „braunschwarz“ und „schwarzbraun“. Damaliger Schulsprecher war Uwe Barschel – ein feines Kerlchen, der zum Ministerpräsidenten avancierte und sein karges Gehalt mit Waffenhandel aufbesserte. Dönitz und Barschel waren übrigens Freunde für´s Leben. Toll, nicht?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert