Zwangssterilisierung II – Deutsches Ärzteblatt Heft 1/2 – 2007: Ächtung erst nach 74 Jahren aufgehoben (Auszug)

Von Thomas Gerst

Abgeordnete der CDU und SPD wollen einen Bundestagsbeschluss herbeiführen, wonach das Erbgesundheitsgesetz als nationalsozialistisches Unrecht geächtet wird. Für die meisten Betroffenen kommt ein solcher Beschluss zu spät. […] Reichlich merkwürdig erscheint vor diesem Hintergrund, in welcher Weise diese Angelegenheit am 13. April 1961 im Bundestagsausschuss für Wiedergutmachung verhandelt wurde. (Sachverständiger) Prof. Villinger verstieg sich zu der Behauptung, durch eine Entschädigung den Zwangssterilisierten erst recht zu schaden:

„Es ist die Frage, ob dann nicht neurotische Beschwerden und Leiden auftreten, die nicht nur das bisherige Wohlbefinden und [. . .] die Glücksfähigkeit dieser Menschen, sondern auch ihre Leistungsfähigkeit beeinträchtigen.“

Prof. Nachtsheim argumentierte, ohne Zwang funktionierten erbhygienische Maßnahmen eben nicht, und wenn es ein regelrechtes Verfahren auf gesetzlicher Grundlage gegeben habe, sehe er keine Veranlassung für eine Entschädigung der Betroffenen. Prof. Ehrhardt betonte, dass das Erbgesundheitsgesetz kein NS-Unrecht gewesen sei, sondern „in seinem Kerngehalt wirklich der damaligen und auch der heutigen wissenschaftlichen Überzeugung entspricht“.

Vor dem Hintergrund dieses Diskurses war in den 1960er-Jahren an eine Entschädigung der Zwangssterilisierten nicht zu denken. Eine Wiedergutmachung für das Erlittene nach dem Bundesentschädigungsgesetz blieb ihnen verwehrt. Dort, wo das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses mit dem Grundgesetz kollidierte, wurde es nach dessen Inkrafttreten 1949 als nicht mehr geltend angesehen. Die wenigen danach noch bestehenden Vorschriften wurden per Gesetz im Jahr 1974 aufgehoben. Ab 1980 konnten geschädigte, das heißt zwangssterilisierte Personen, eine einmalige Entschädigungsleistung in Höhe von 5.000 DM beantragen. Bis zum Jahr 2000 erhielten rund 16.000 Betroffene diese Ausgleichszahlung.

Mit Blick auf die darüber hinaus möglichen geringfügigen Beihilfeleistungen wirft der „Bund der ‚Euthanasie ‘-Geschädigten und Zwangssterilisierten e. V.“ den Bundesregierungen der vergangenen Jahrzehnte vor, auf eine „biologische Lösung“ zu setzen. 1988 stellte der Bundestag in einer Entschließung fest, dass die auf der Grundlage des Erbgesundheitsgesetzes vorgenommenen Zwangssterilisierungen nationalsozialistisches Unrecht waren; 1998 wurden die Entscheidungen der Erbgesundheitsgerichte per Gesetz aufgehoben.

Ausdruck der nationalsozialistischen Weltanschauung

Das Erbgesundheitsgesetz selbst wurde jedoch nicht als nationalsozialistisches Unrecht geächtet, weshalb der Nationale Ethikrat 2005 eine Initiative des „Bundes der ‚Euthanasie‘-Geschädigten und Zwangssterilisierten“ aufgriff und den Bundestag dazu aufrief, seine Ächtung aus dem Jahr 1988 auf das Gesetz selbst auszuweiten.

Dieser Anregung kommen die Abgeordneten aus CDU und SPD nun nach. In dem Entschließungsentwurf heißt es:

„Die gesetzlich vorgegebene Handlungsanweisung und die aufgrund dieser Anweisung durchgeführten Zwangssterilisationen können vor dem Hintergrund einer totalitären Staatspraxis nicht voneinander getrennt werden. Beides ist Ausdruck der gleichen verbrecherischen national-sozialistischen ‚Weltanschauung‘. Beiden gebührt die gleiche Ächtung.“

___________________________________________________________________________

Die Sachverständigen

Zur Frage der Entschädigungszahlung für Zwangssterilisierte nach dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses erschienen 1961 als Sachverständige:

Prof. Dr. Werner Villinger, NSDAP-Mitglied, 1934 Chefarzt der Bodelschwinghschen Anstalten in Bielefeld-Bethel (bis September 1936 wurden dort 2.854 Personen zur Sterilisation angezeigt), Richter am Erbgesundheitsobergericht, als zentraler Euthanasie-Gutachter verantwortlich für die Selektion und Tötung „biologisch Minderwertiger, 1958 Mitbegründer der Bundesvereinigung Lebenshilfe für das geistig behinderte Kind“, Großes Bundesverdienstkreuz.

Prof. Dr. Hans Nachtsheim, 1941 Abteilungsleiter für experimentelle Erbpathologie am Kaiser-Wilhelm-Institut für Anthropologie, benutzte 1943 epilepsiekranke Kinder aus der Euthanasie-Anstalt Brandenburg-Görden für ein Unterdruck-Experiment, forschte an Augen von in Auschwitz ermordeten Menschen; Großes Bundesverdienstkreuz.

Prof. Dr. Helmut Ehrhardt, 1940 Assistent bei Villinger, Gutachter fürs Erbgesundheitsgericht, 1955 Oberarzt bei Villinger, Träger der Paracelsus-Medaille der deutschen Ärzteschaft.

 

Veröffentlicht unter Rückschau / Heute, Volksgesundheit | Verschlagwortet mit .

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert