„Arisierung“ – Nach dem staatlichen Raub jüdischen Besitzes blieb den Juden meist nichts

W. St. – Die „Entjudung der Wirtschaft“ war ein erklärtes Ziel der Nationalsozialisten, wobei sie nicht nur die rassistische Ideologie im Auge hatten, sondern auch die vielfältigen Möglichkeiten, die Staatskasse zu füllen. Deutsche Behörden nahmen den Juden nicht nur ihre Fabriken weg, sondern den kleinen Händlern auch ihre Geschäfte.

Ab dem 1. Januar 1939 war Juden das Betreiben von Einzelhandelsgeschäften und Handwerksbetrieben sowie das Anbieten von Waren und Dienstleistungen untersagt. Schon vorher wurden jüdische Geschäftsinhaber oder Grundstücksbesitzer unter (teils öffentlichen) Druck gesetzt, das Geschäft deutlich unter dem aktuellen Wert zu verkaufen oder zu übertragen. Sehr oft waren daran bisherige Mitinhaber oder Angestellte beteiligt oder dadurch begünstigt, die ihre Verbindungen zur NSDAP oder ähnlichen NS-Organisationen zur privaten Bereicherung einsetzten. Im Herbst 1939 befanden sich von ehemals 100.000 Betrieben jüdischer Inhaber nur noch 40.000 in den Händen ihrer rechtmäßigen Eigentümer. Mit der Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben vom 12. November 1938 fanden die „Arisierungen“ nur noch ihren Abschluss: Die verbliebenen Betriebe jüdischer Inhaber wurden damit zwangsweise neuen nichtjüdischen Eigentümern übereignet oder aufgelöst.

Viele Unternehmen und Unternehmensanteile wurden weit unter dem wirtschaftlichen Wert veräußert. Einige davon – z. B. das Kaufhaus Hertie (vormals Tietz, das größte Kaufhaus Berlins) – spielten eine wichtige Rolle in den späteren Aufbaujahren der Bundesrepublik Deutschland und sahen sich dem Vorwurf ausgesetzt, das „deutsche Wirtschaftswunder beruhe zum Teil auf geraubten Werten“. Maßgeblich an der Arisierung in Deutschland beteiligt waren unter anderem die Unternehmen Auktionshaus Dorotheum, Schenker und Hertie, die IG-Farben, Großbanken, die Flick-Gruppe, Krupp. Von der Arisierung profitierten auch Museen und staatliche Institutionen (teilweise bis heute).

1933 gab es in Dorsten (Innenstadt) nur noch wenige Grundstücke in jüdischem Besitz, die „arisiert“ wurden. Die Eigentümer waren Perlstein (Lippestraße 57, Essener Straße 24, Klosterstraße 3), Neuberg (Lippestraße 22a), Joseph (Markt 14) und die Synagogengemeinde (Stadt).

Juden zur Auswanderung gepresst

In Lembeck wurde das Wohnhaus der Familie Lebenstein arisiert (Deutsche Reich), in Wulfen Haus und Garten von Alexander Lebenstein, das Haus von Joseph Moses (Matthäusgasse 2) und ein Ackergrundstück am Ostendorfer Kamp, zwei Grundstücke am Kleinen Ring, ein Ackergrundstück und fünf weitere Grundstücke am Linnert/Ostendorfer Kamp, das Wohn- und Geschäftshaus an der Hervester Straße.

Von den Zwangsverkäufen blieben den Juden wenig oder gar nichts, weil der Staat über die Finanzämter den Juden so hohe Steuern auferlegte, dass ihnen nur noch die Fahrkarte zur Auswanderung blieb. Auch dann musste noch eine so genannte Reichsfluchtsteuer bezahlt werden.

Während des Pogroms vom 9. auf den 10. November 1938 (so genannte Reichskristallnacht) wurde bereits gestohlen, geraubt und geplündert. Das Dorstener Synagogeninventar, silberne Gegenstände, tauchte nie wieder auf. Den Juden wurden die Wohnungen gekündigt und zwangsgeräumt. An der Ölmühle kamen die „Judenmöbel“ zum Schnäppchen-Verkauf.

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Quellen: Nach Wikipedia, Online-Enzyklopädie. – Stegemann/Eichmann: „Juden in Dorsten und in der Herrlichkeit Lembeck“, 1989.

 

 

 

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